Insolvenzrecht
Schulden sind oft mit Scham behaftet, der Schuldenberg steigt mehr und mehr. Man hat Angst die Post zu öffnen. Jedoch gibt es in Deutschland mit der Insolvenz die Möglichkeit aus diesem Kreislauf auszubrechen.
Mit dem Wegfall der Konkursordnung und der Einführung der Insolvenzordnung hat der deutsche Gesetzgeber einen Wandel vollzogen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ermöglicht sechs Jahre nach Insolvenzeröffnung und bestandener Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung und damit einen Neuanfang für Verbraucher und Unternehmer, soweit sie natürliche Personen sind.
Die Stellung eines Insolvenzantrages ist meist aber nicht ganz einfach. Hinzu kommt, dass im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein sogenannter außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden muss. Ziel ist es einen Schuldenbereinungsplan zu erstellen, den der Schuldner auch erfüllen kann um so eine Insolvenz zu verhindern. Erfolgversprechend ist eine solche außergerichtliche Einigung immer dann, wenn noch Vermögen vorhanden ist, dass eingesetzt werden kann um einen Vergleich zu erzielen. Im Gegenzug verzichten die Gläubiger dann häufig auf einen Teil ihrer Forderungen.
Rechtsanwältin Janna Pathe führt diesen außergerichtlichen Einigungsversuch für Sie durch und stellt, falls noch erforderlich mit Ihnen den Insolvenzantrag.
Wenn Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist fachlicher Rat geboten, da für Unternehmer noch eine Insolvenzantragspflicht hinzukommt, deren Verletzung auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Oft ist auch unklar, ob ein Insolvenzgrund vorliegt.
Rechtsanwältin Janna Pathe berät Sie kompetent und begleitet Sie in einem etwaigen Insolvenzverfahren.
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